Bei uns sind Sie der Kunde!
Unsere Leistungen
Falls Ihr Fahrzeug durch andere beschädigt wurde und diese Schuld an diesem Ereignis sind, liegt ein Haftpflichtschaden vor.
Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu begleichen.
Sie haben als Geschädigter das Recht auf Feststellung der Schadenhöhe (Schadengutachten) durch einen qualifizierten Sachverständigen.

Wir begutachten Sportboote u. Yachten, PKW\'s, LKW\'s, Motorräder und Havarieschäden und erstellen hierfür die entsprechenden Gutachten.

Ein Gutachten dient zunächst der Beweissicherung und dokumentiert die Fahrzeugdaten und den Fahrzeugzustand. Im Kfz-Gutachten z.B. ermittlen wir u.a. den Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor dem Schadeneintritt) und den Restwert (Fahrzeugwert nach dem Schaden). Wir schätzen die Reparaturzeit realistisch ein, damit Sie die Ausfallentschädigung oder den Leihwagen geltend machen können.

Ein Schadengutachten entkräftet die Einwände des Schädigers hinsichtlich der geringen Schadenhöhe.

Beim Verkauf eines Unfallfahrzeuges ist die Tatsache des Schadens offenbarungspflichtig; durch das Gutachten können Sie dem Interessenten den Schaden genau belegen.
Anschrift
Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik
Frank Hoppe
Störweg 28
49661 Cloppenburg
E-Mail  Tel: 0 44 71 - 18 42 67 6
E-Mail  Fax: 0 44 71 - 18 42 67 7
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